Steuerberatung für deutsche Expatriates in Spanien

Wenn sich die Möglichkeit eines Wohnsitzwechsels ergibt, ist es unerlässlich, die sich daraus ergebenden Verpflichtungen in Spanien umfassend zu kennen.

Besteuerung von Gebietsfremden

Bei albea Tax & Global Mobility verfügen wir über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in allen Kasuistiken, die Expatriates betreffen, sowohl bei Vertreibungen von Spanien nach Deutschland als auch von Deutschland nach Spanien.

Wenn sich die Möglichkeit eines Wohnungswechsels ergibt, ist eine umfassende Kenntnis der sich daraus ergebenden Pflichten unerlässlich. Diese Pflichten sind zum einen die steuerlichen Belastungen durch den Wohnsitz im neuen Staat und zum anderen das Maß an Informations- und Kommunikationspflichten im neuen Wohnsitzstaat.

All dies wird auch durch die Bedingung des Nichtansässigen in dem Land, das aufgegeben wird, und die Besteuerung, die sich aus dieser Bedingung ergibt, beeinflusst. Die vorangegangene steuerliche Analyse erfolgt sowohl aus Sicht einer natürlichen Person, die in Spanien ansässig war und ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegt, als auch aus Sicht der ausländischen natürlichen Person, die in Spanien ansässig wird.

Auswärtige

Wir verstehen, wie schwierig es ist, in ein anderes Land zu ziehen, daher ist es unser Ziel, die ordnungsgemäße Einhaltung der gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen in Spanien sicherzustellen, die Einhaltung so weit wie möglich zu beschleunigen und zu vereinfachen und so unseren Kunden die Anpassung an den neuen Wohnsitz zu erleichtern. Dafür erbringen wir folgende Leistungen.

  • Beschreibung der Steuerkosten zuzüglich der formellen Verpflichtungen, die sich aus der Art des Visums ergeben, das Sie beantragen.
  • Beschreibung des Steueraufwands zuzüglich formeller Verpflichtungen, die sich aus dem Status von Nichtansässigen ergeben.
  • Ausfüllen und Vorlage der Registrierung des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien.
  • Ausfüllen und Vorlage von Einkommensteuererklärungen für Nichtansässige, IRNR. Modell 210 und Modell 211.
  • Ausfüllen und Vorlage der Erklärung über Auslandsinvestitionen von in Spanien ansässigen Personen und Investitionen von nicht in Spanien ansässigen Personen, Modelle: D-1A, D-1B, D-2A, D-2B, D-4, D-5A , D -5B, D-6, D-7A, D-7B, D-8, DP-1, DP-2, DP-3 und DP-4.
  • Spezifische Beratung zu den auf spanischem Hoheitsgebiet zu erfüllenden Steuerpflichten.

Want to meet with our experts?

Häufige Fragen:

  • Wann gelte ich als in Spanien steuerpflichtig?
    Der steuerliche Wohnsitz in Spanien liegt vor, wenn Sie sich ohne Berücksichtigung sporadischer Abwesenheiten 183 Tage im Kalenderjahr in diesem Land aufgehalten haben.
  • Wann muss ich Formular 720 vorlegen?
    Das Formular 720 wird im Laufe des Monats März vorgelegt und informiert über die Vermögenswerte und Rechte, die von in Spanien ansässigen Personen im Ausland gehalten werden, sofern diese insgesamt 50.000 € überschreiten, nach verschiedenen Arten von Vermögenswerten.
  • Wann muss ich Formular 210 vorlegen?
    Wenn Sie nicht in Spanien wohnen, aber Immobilien in diesem Land haben, müssen Sie das Formular 210 entweder vierteljährlich, wenn Sie Einkommen beziehen, oder jährlich, wenn Ihnen die Immobilie zur Verfügung steht, einreichen.
  • Wenn Sie andere Arten von Einkünften in Spanien beziehen, müssen Sie ebenfalls das Formular 210 einreichen (wenn ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder eine multilaterale Vorschrift nicht festlegt, dass die erhaltenen Einkünfte nicht in Spanien besteuert werden sollten, oder wenn der Zahler der Einkünfte die entsprechende Einbehaltung nicht vorgenommen hat).
  • Wann muss ich das IRPF vorlegen?
    Wenn Sie in Spanien ansässig sind, sind Sie verpflichtet, die Einkommensteuererklärung in den Monaten Mai bis Juni des Folgejahres für alle Ihre weltweiten Einkünfte im vorangegangenen Kalenderjahr vorzulegen. Es gibt einige steuerfreie Mindestbeträge, die es nur in ganz bestimmten Fällen gestatten, diese nicht zu deklarieren.
  • Muss ich die Miete, die ich von einer in Spanien gelegenen Immobilie erhalte, deklarieren?
    Ja, über das Modell 210 auf vierteljährlicher Basis. Ebenso müssen Sie 24 % der Höhe der Miete (im Jahr 2015) eingeben. Wenn ein Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung oder eine multilaterale Regel anwendbar ist, kann der Steuersatz niedriger sein oder es kann kein Quellensteuerabzug erfolgen.
  • Wenn ich meinen Wohnsitz in Spanien erhalte, muss ich hier für das erzielte globale Einkommen bezahlen?
    Ja, jeder Einwohner Spaniens muss Steuern auf das erzielte weltweite Einkommen zahlen. Es gibt jedoch eine Sonderregelung, bei der Sie so besteuert werden, als wären Sie ein Gebietsfremder (fester Steuersatz und nur in Spanien eingereichte Einkünfte unterliegen der Besteuerung).
  • Wenn ich meinen Wohnsitz in Spanien erwerbe, kann ich dann als Nichtansässiger Steuern zahlen?
    Ja, jede natürliche Person, die nach Spanien kommt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt (Arbeitnehmer oder Unternehmensverwalter unter bestimmten Bedingungen), kann Steuern nur auf das in Spanien erzielte Einkommen und zum allgemeinen Satz für Nichtansässige (24 % im Jahr 2015 bis 600.000 Euro) zahlen der Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus Arbeit).
  • Wann muss ich den D6 vorlegen?
    Im Monat Januar eines jeden Jahres die im Ausland befindlichen Wertpapiere zu deklarieren.
  • Wenn ich im Ausland arbeiten werde, muss ich die IRPF weiterhin vorlegen?
    Es hängt davon ab, ob der Umzug ins Ausland bedeutet, dass die natürliche Person ihren Wohnsitz in Spanien verliert oder nicht. Wenn nicht, müssen Sie den IRPF vorlegen, aber aufgrund der Arbeit im Ausland können bestimmte Ermäßigungen und Freibeträge angewendet werden.
  • Kann ich die im Ausland gezahlten Steuern in Spanien abziehen?
    Ja, der geringere der folgenden Beträge ist abzugsfähig:

    • Tatsächlich gezahlte Steuer im Ausland
    • Steuer, die hier bezahlt werden sollte.
  • Muss ich in Spanien Steuern zahlen, wenn ich vorübergehend im Ausland arbeite?
    Ja, wenn die Situation vorübergehend ist, werden Sie weiterhin in Spanien ansässig sein.

Download our Summary of Taxation of Individuals for 2022 Fiscal Year.

With information about

  • Personal Income Tax
  • Special tax regime for displaced workers to Spanish territory (Beckham Law)
  • Income Tax for Non-Residents
  • Wealth tax
  • Form 720
  • ETE Form from the Bank of Spain and Ds Forms from the Ministry of Economy